Schlüsseldienst Werbekleber im Stiegenhaus

In vielen Häusern kleben die Werbeaufkleber irgendeines Schlüsseldienstes. Man findet sie in vielen Farben, in rot oder grün – meistens aber sind es gelbe Sticker. Auf dem Zählerkasten, auf dem Briefkasten, auf dem schwarzen Brett, oder einfach an die Tür geklebt, immer in Augenhöhe, möglichst unauffällig, aber doch auffindbar. Garantiert haben Sie die Werbekleber dieser Kleinfirmen schon öfters entdeckt und möglicherweise haben Sie sich darüber geärgert, vielleicht haben Sie sogar schon mal selbst in einer Notsituation eine diese Firmen angerufen. Für viele Schlüsseldienste ist dies die einzige Möglichkeit überhaupt zu werben und ihr wirtschaftliches Überleben zu sichern.

Kleber sind manchmal unerwünscht
Wie in vielen Angelegenheiten prallen auch hier Interessen aneinander. Schlüsseldienste wollen in den Häusern mit Aufklebern werben, und denen stehen Mieter und Hauseigentümer entgegen, die das Anbringen von Werbung als Besitzstörung und unlauteren Wettbewerb sehen. Ein besonderer Fall passierte in Wien. Ein Schlüsseldienst hinterliess beinahe täglich seine Sticker in mehreren Häusern und störte damit den Besitz der Mieter. Die Auseinandersetzung ging hin und her, und das über Jahre, fast über Jahrzehnte. Kaum war der Sticker abgelöst, klebte der eifrige Mann den nächsten aufs schwarze Brett oder sonst wohin. Bis es den Hauseigentümer reichte und den Schlüsseldienst vor Gericht zerrte. Der Kleinunternehmer war uneinsichtig und wollte es genau wissen und judizierte den Streit aus. Im österreichischen Recht geht es die erste Instanz, dann in die zweite und zum Schluss ein Urteil des obersten Gerichtshof, die dritte und letzte Instanz. Das Ambivalent heisst in Deutschland Karlsruhe. Dann ist Schluss, dieses Urteil ist endgültig und das in vielerlei Hinsicht. Die Streitparteien sind nämlich nach einem solchen Rechtsstreit garantiert pleite. Ein Urteil des obersten Gerichtshofes können sich im Normalfall nur Banken und Versicherungen leisten.

Urteil in der dritten Instanz war keine Überraschung
Das Pech für den Mann war vorauszusehen. Der Kleinunternehmer hat alle Instanzen durchgezogen und er hat alle Prozesse verloren! Was ja auch irgendwie logisch ist. Man sollte schon einsehen, dass es verboten ist Werbekleber auf fremdes Eigentum zu platzieren. Wenn man das schon macht, dann sollte man die Verwaltung fragen und höflich bitten. Der Bitte wird in den allermeisten Fällen nachgegeben, denn ordentliche Hausverwaltungen haben in der Regel ein Interesse im Falle eines Notfalls auf seriöse Schlüsseldienste für ihre Mieter zurückgreifen zu können. Allerdings muss jeder Unternehmer auch akzeptieren, dass seine Werbung auch unerwünscht sein kann.

Unvorstellbar teuer

Niemand kann sich vorstellen, welche Unsummen dieses Verfahren gekostet hat. Mit Beträgen bis zu 500 000 Euro muss aber gerechnet werden, und das bei einem kurzen Verfahren. Um diesen Betrag hätte der Schlüsseldienst garantiert auch andere Werbemöglichkeiten gefunden, z. B. Eine eigene Fernsehsendung.

Ein Mann kämpft für sein Recht
Für den Autor dieses Blogs ist dieser Schlüsseldienst Betreiber dennoch ein Held. Dieser Mann tritt mit vollem Einsatz und Leidenschaft für seine Interessen und Rechte ein. Er ist bereit alles zu riskieren und alles auf eine Karte zu setzen. Er ist ein Desperado der Neuzeit und gibt sich nicht so leicht geschlagen. Er hat keine Angst vor Anwälten oder Richtern, er ist furchtlos gegenüber einer verlorenen Schlacht. Immer kann man nicht gewinnen, aber man muss es versuchen!

Schlüsseldienst Werbung

Typischer Werbeaufkleber eines Schlüsseldienstes – fast in jedem Haus zu finden.
Diese Art der Werbung gehört nun der Vergangenheit an. Der Oberste Gerichtshof (OGH) verbietet das Kleben in Stiegenhäusern