15jähriges Kind (Lehrling) auf dem Weg in die Arbeit niedergestochen

Gesetzlich erlaubt, jedoch moralisch total verwerflich! Was sollte ein 15 jähriges Kind um 6 Uhr in Früh nicht tun? Richtig! Es sollte auf keinen Fall „in die Arbeit gehen“! Mit 15 Jahren ist man minderjährig und keinesfalls in Lage arbeiten zu gehen. In vielen Ländern ist dies auch verboten, in Österreich macht sich die „WKO“ die Wirtschafts Kammer stark diese Art der „noch halbes Kinderarbeit“ weiter voranzutreiben. Es leuchtet doch jedem intelligenten Menschen ein, dass man mit 15 Jahren in die Schule gehen soll und absolut nichts in einer Werkstatt oder an sonstigem Arbeitsplatz etwas verloren hat.

Ein Kind auf dem Weg „in die Arbeit“ – Das ist das wirklich Tragische
Leider wurde gestern in Wien ein 15jähriger Kind, ein „Lehrling“ auf dem Weg in Arbeit niedergestochen! Natürlich finden Verbrechen zu jeder Tageszeit statt, aber um 6 in Früh hat es ein Straftäter besonders leicht, denn um diese Tageszeit sind fast noch keine Menschen auf der Strasse unterwegs. Nur ein paar ausgebeutete „Kinderarbeiter“, die unter dem Deckmantel Lehrling verbraucht werden.

Arbeit unter 18 Jahren muss verboten werden!

Liebe Kinder! Lasst euch keinen Schwachsinn erzählen und geht in die Schule!
Liebe Kinder! Dann könnt Ihr auch länger schlafen!!
Liebe Kinder! Macht niemals eine „Lehre“!

Schule bis 18 Arbeit mit 15 muss verboten sein

Schule bis 18
Arbeit mit 15 muss verboten sein