Ein Einbruch muss verhindert werden

Ein Einbrecher darf nicht ins Haus gelangen. Das ist das wichtigste Anliegen überhaupt beim Einbruchschutz. Was nutzen Kameras und Fingerabdrücke, oder was bringt eine DNA Analyse und eine mögliche Festnahme des Täters. Was nützt das ganze Zeug dem Opfer? Nichts! Absolut nichts! Kann schon sein, dass der Kriminelle ausgeforscht wird und für ein oder drei Jahre im Knast landet. Dem Opfer nutzt das gar nichts, das Trauma bleibt. Es ist schon schlimm genug, wenn reiner Sachschaden entsteht und Geld oder Wertsachen gestohlen werden. Auch ist in vielen Fällen das Sicherheitsgefühl für immer zerstört. Die Wohnung wird meist aufgegeben. Für das Einbruchsopfer wird das einst so sichere Nest unbewohnbar. Das ist aber noch kein Vergleich zu einer realen Begegnung mit Verbrechern.

Einbrecher entführten Opfer
In einer Kleinstadt in NRW schlugen Einbrecher mit extremer Gewalt zu. Sie drangen ins Haus eines Ehepaars ein, fesselten die Bewohner und raubten die EC Karte. Unter weiterer Androhung von Gewalt erzwangen die Verbrecher die PIN Nummer. Sodann machte sich ein Täter auf den Weg zur Bank um Geld vom Automaten abzuheben, dies scheiterte jedoch an der falschen PIN. Die Frau hatte die falsche Nummer in der Aufregung genannt. Anstatt zu flüchten wurde der zweite Täter noch brutaler und entführte die Frau um sie persönlich zum Geldautomaten zu bringen. Ihr Mann blieb einstweilen gefesselt im Haus zurück, konnte sich jedoch befreien und eiligst die Polizei informieren. Die Täter wurden verhaftet. Happy End! Aber nur fast. Bei den Geiseln wird ein lebenslanges Trauma zurückbleiben.

Daher der Rat des Schlossermeisters und Einbruchspezialisten: Der Täter darf keinesfalls ins Haus gelangen. Ein Einbruch muss verhindert werden und nicht aufgeklärt.


Autor: SMB

Entührung in Beckum

Ein Einbruch kann leicht ausufern.
Einbrecher dürfen unter keinen Umständen ins Haus eindringen