Einbruch in Buchhandlung

Das Polizeipräsidium Hessen berichtet über ein Einbruch in einer Buchhandlung. Die Täter schlugen mit roher Gewalt die Türverglasung ein, da ein Aufhebelnd misslang. Ein gutes Beispiel für halbherzigen Einbruchschutz, dieses Thema sollte man genau nehmen. Mit der Montage von ein oder zwei Sicherheitsschlössern ist die Angelegenheit nicht beendet. Aber das nur am Rande hier. Wichtiger wäre zu erfahren, welches Motiv einen „Buchhandlungseinbrecher“ antreibt? Bargeld kann ja wohl kaum der Motor sein, alle Welt weiss, dass Buchhandlungen keine Geldmaschinen sind. Möglicherweise wollten die Täter ein Buch ergattern, welches von den Buchhändlern gerne unter Zensur gehalten wird. Vielleicht wollten die Täter ein Exemplar von Geheimwissen Schlüsseldienst oder Geheimwissen der Einbrecher?

Einbruch nicht notwendig

Diese Straftat ist nicht notwendig. Denn seit einigen Monaten wird Geheimwissen Schlüsseldienst als eBook vertrieben. Im Übrigen äusserst erfolgreich. Amazons Marketing Strategie dürfte aufgehen: Vom Autor zum Leser in einer Minute. Direkt und ohne Umweg! Falls Sie, lieber Leser Interesse an einem meiner Bücher haben, so können Sie sich den Weg in einen Buchladen ersparen. Sie können die elektronische Version bequem in kürzester Zeit auf Ihren Reader, Smartphone, oder PC laden. Und das um wenige Euro!

Ebooks sind billig

Ebooks sind wesentlich billiger, es fällt die enorme Handelsspanne des Buchhändlers weg und die ist nicht geringer als 50 Prozent! So bleibt dem Autor mehr Gewinn, um wieder neue Bücher zu schreiben, noch bessere. Und das ist ja der Leserwille. Leser wollen gute Bücher!

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(Autor: Michael Bübl)

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