Bergsteiger in Not werden zur Kasse gebeten

Zwei niederländische Bergsteiger, welche aus Not und aus Erschöpfung den alpinen Notruf gewählt hatten werden nun für ihre Rettung tief in die Tasche greifen müssen. 2300 Euro Ersatzkosten und eine drohende Anzeige wegen missbräuchlicher Verwendung eines Notdienstes stehen im Raum. Auf dieses Delikt stehen bis zu 6 Monate Haft. Dies entscheidet der Staatsanwalt.

Not ist subjektiv

Ob eine Rettung oder Not notwendig war ist nämlich von der Entscheidung des Einsatzleiters abhängig und diese ist subjektiv. So kann man total erschöpft im Fels hängen und dem Tod nahe, wenn der Einsatzleiter meint, die Rettung wäre nicht zwingend notwendig, so ist dies Missbrauch.
Die beiden Holländer werden garantiert Österreich in Zukunft meiden und die holländischen Medien werden gezielte Warnungen über die „Kostenfalle Österreichische Berge“ veröffentlichen.

Zweifelhafte Einstellung der Bergretter
Interessant ist ebenfalls die Einstellung mancher Mitglieder der Bergrettung. So werden Hilfesuchende öffentlich (weltweit lesbar) als „ARSCH“ bezeichnet, wegen denen man in der Nacht aufstehen muss.

Lebenslange Vorstrafe
Hier zeigt sich wiederum, wie von welch immenser Wichtigkeit es ist eine Bergwanderung penibel zu planen. Jedenfalls sollte man in jedem Fall ohne Bergrettung seine Tour beenden. Nur so kann sich ein Bergsteiger, die hohen Kosten und den ekelhaften Spott ersparen. Abgesehen von einer eingetragenen Vorstrafe ins Strafregister bishin zu einer Haftstrafe.

Bergretter Aussage

Aussagen dieser Art sollten bei Mitgliedern der Bergrettung NICHT zu finden sein.