Körperliche Unversehrtheit

Hund biss Einbrecher

Selbst wenn beim Lesen eines solchen Artikels bei einigen Hausbesitzern tiefe Freude aufkommt, sollte niemand vergessen, dass auch Einbrecher Menschen sind. Damit steht ihnen das Menschenrecht absolute Unversehrtheit zu! Niemand weiss den Grund und das Motiv des mutmasslichen Einbrechers. Dies festzustellen ist Aufgabe des Gerichts. Der Mensch könnte aus gutem Grund „eingebrochen“ sein. Vielleicht war er auf der Flucht vor Verbrechern, und suchte Schutz in einem Haus, jetzt nur als Beispiel genannt. Niemand hat das Recht einen andern zu verletzen, auch kein Hauseigentümer!
Wie es in diesem speziellen Fall dazu gekommen ist entzieht sich der Kenntnis des Autors. Es wird jedoch garantiert eine Untersuchung geben.
Lieber Leser, hüten Sie sich einen Einbrecher selbst zu judizieren und einen Hund auf ihn zu hetzen! Es könnte von einem Staatsanwalt als ein versuchtes Tötungsdelikt angesehen werden.

Polizeihund, Einbrecher

Ein (Polizei)hund darf den mutmasslichen Einbrecher nicht verletzen