Lehrer erschiesst Einbrecher – eigener Sohn

Immer wieder gibt es eine Diskussion ob man auf Einbrecher schiessen darf. Nein, das darf man nicht! Die dumme Ansicht dass ein Einbrecher mit sowas rechnen muss ist schier und einfach falsch. Niemand hat das Recht einen anderen Menschen zu töten oder zu verletzen, und das ist gut so. Niemand kann im Augenblick einer Begegnung sagen, warum sich der fremder Mensch in seiner Wohnung oder Haus befindet. Tausend Gründe können die Ursache sein, möglicher Weise ist der Mensch auf der Flucht vor Verbrechern und sucht Schutz. Oder er ist schwer betrunken, oder steht unter Drogen und hat sich im Haus geirrt. Es kann ja auch sein, dass der Eindringling nur einen Scherz machen will. Um diese Fragen zu klären gibt es Gerichte, und auch das ist gut so.

Dass nicht jeder, der sich im Garten auf dem Grundstück aufhält ein Schwerverbrecher ist, das hat nun eine Familie schmerzlich erfahren müssen. Eine Dame sah nachts eine Gestalt in der Nähe ihres Hauses und rief ihren Bruder, einen Lehrer, zu Hilfe. Der übereifrige Mann, er wohnt gleich neben seiner Schwester, griff sich sofort sein Gewehr und begab sich zum Haus seiner Schwester. Dort begegnete er einen maskierten Mann. Der Lehrer zögerte keine Sekunde und erledigte sein Gegenüber mit der Schimaske mit einem gezielten Kopfschoss aus der nächster Nähe. Es war sein eigener Sohn. (Bericht in der Schweizer Zeitung Blick)

Warum sich der 15 Jährige Bursch beim Haus seiner Tante aufgehalten hat, das werden wir nie erfahren.

Einbrechermaske

Nicht jeder ist ein Verbrecher, der solch eine Maske trägt.
Es kann auch ein Verwandter sein.
Auf jeden Fall gilt: Erschiessen verboten!