Zweierlei Mass der Gewerbeaufsicht

Vor einiger Zeit hatte ich ein kleines Geschäft, einen Schlüsseldienst, in Wien eröffnet. Ein schönes Geschäft, alles neu und sauber. Nach wenigen Tagen erhielt ich Besuch von der Gewerbeaufsicht. Der Mann war zwar freundlich, aber das war lediglich eine Masche. Er machte Skizzen und Notizen und hat meine Toilette mit einem Lasermassgerät abgemessen. Kurz darauf erhielt ich einen Brief mit einer unglaublich hohen Geldstrafe für die Gesetzesverstösse und einer gigantischen Liste von Missständen, die unverzüglich zu beheben wären. Darunter auch die Beanstandung, dass die Toilette um einen Zentimeter zu schmal ist, und daher von meinen Angestellten nicht benutzt werden darf. Ich habe die Konsequenzen gezogen und gehandelt wie ein selbstständiger Schlossermeister handelt. Die Strafe habe ich bezahlt und den Schlüsseldienst habe ich noch am selben Tag ausgeräumt und zugesperrt. Für mich war die Sache erledigt. Ein eigenständiger Mensch lässt sich nicht von Behörden pflanzen (ärgern).
Die Teil der saftigen Geldstrafe war im übrigen für eine nicht mit Signalfarben markierten Stufe in einen privaten Nebenraum, wo sowieso keiner hineingeht ausser mir.

Umso verwunderlich ist meine Entdeckung vor wenigen Tagen. Zu einem Physiotherapeuten gehen bisweilen Patienten, die sich mit dem Gehen und Bewegen schwer tun. Sonst würden sie ja nicht in Therapie gehen. Dennoch kann man zu dieser Praxis auf dem Bild unten nur durch eine Treppe gelangen. Ich habe selbst mit eigenen Augen gesehen wie eine gehbehinderte ältere Dame länger als Stunde gebraucht hat die Stufen zu dieser Praxis zu erklimmen.

Jetzt frage ich Sie:

Wieso stört meine zu kleine Toilette die Aufsicht und eine Praxis für kranke Menschen im ersten Stock niemanden?

Physiotherapie Praxis mit Stufen

Physiotherapie Praxis mit Stufen – Bei einem Handwerksbetrieb strengstens verboten