Einbruch bleibt Einbruch – auch wenn es um den Tierschutz geht

Immer wieder brechen Tierschützer in Häuser, Wohnungen oder Stallungen ein, um gequälte und gefolterte Tiere zu befreien. Die moralische Sicht auf diese Angelegenheit darf nicht über dem Gesetz stehen. Niemand darf Türen aufbrechen! Das ist verboten! Jeder Tierschützer muss sich dem Strafrecht unterwerfen.

Milde Richterin

Einige Tierschützer aus Sachsen glaubten, sie können das Gesetz selbst in die Hand nehmen, um einen Hund und eine Katze aus den Fängen eines Tierquälers zu befreien. Nachdem alles erdenkliche getan wurde, um die Tiere zu befreien, brachen sie die Wohnung auf. Diese Straftat endete nun vor Gericht. Die Täter hatten Glück mit der Richterin. Das Verfahren wurde eingestellt. Auf die Frage warum sie die Tat begangen hatten antworteten sie. Man habe Polizei und Tierschutzverein verständigt, aber niemand half. Die Tiere wären tagelang ohne Nahrung und Wasser eingesperrt gewesen

Gutes Ende für alle – auch für die Tiere

Für die Einbrecher aus Tierliebe ist es diesmal noch glimpflich ausgegangen, aber nicht jeder Täter kann mit so einem Ende vor Gericht rechnen. Die Richterin ermahnte die Täter explizit: Man darf nicht in fremde Wohnungen eindringen, auch nicht für einen guten Zweck. Die Katze lebt nun auf einem Bauernhof und den Hund behielt einer der tierliebenden Einbrecher.

Einbruch aus Tierliebe

Einbruch ist verboten – auch aus Tierliebe
Jeder muss sich an die Gesetze halten – auch Tierschützer