Einbruch: Skurrile Gesetze

Heute erzähle ich Ihnen eine Geschichte über Gesetze und deren seltsame Auswüchse. Sie spielt in Amerika, könnte aber wahrscheinlich überall auf der Welt stattfinden. Ein Mann hatte viele Jahre schwer gearbeitet um sich ein Haus kaufen zu können. Aus Angst vor Einbrechern sicherte er das schöne Haus so gut er konnte gegen diese uneingeladen Gäste ab. Auch die Garage vergass er nicht, diese war ebenfalls einbruchs- und ausbruchsicher. Das wurde einem Einbrecher und in späterer Folge dem Hausbesitzer zum Verhängnis.

Einbruch während des Urlaubs
Nach einem arbeitsreichen Jahr packte der Eigentümer des Hauses seine Koffer, um den wohlverdienten Urlaub zu geniessen. Die Garage füllte er noch mit einigen Kilo Trockenfutter und ein paar Schüssel Wasser für die zu Hause gelassene Katze. Wie der Teufel es haben will, wollte exakt zur Urlaubszeit ein Einbrecher in sein Haus gelangen. Er versuchte es über die Garage, aber er tappte in eine Art Falle. Denn ins Haus konnte er nicht, und aus der Garage gab es keinen Ausweg. Er war gefangen und musste sich einige Tage vom Katzenfutter ernähren. Als der Besitzer zurückkam, befreite er den Kriminellen und übergab ihn der Polizei.

Gerichtsbrief mit unglaublicher Anklage
Wenige Wochen später flatterte ein gerichtliche Anzeige ins Haus des Eigentümers. Der Einbrecher hatte den Mann wegen Freiheitsberaubung angezeigt. Der Richter schloss sich der Sichtweise des Einbrechers an und verurteilte den Hausbesitzer zu einer hohen Strafe und noch höheren Schmerzensgeldzahlungen an den Einbrecher. Der Eigentümer besass nicht so viel Geld und musste das Haus verkaufen. Und jetzt, lieber Leser, jetzt kommt der springende Punkt: Der Einbrecher, also der Kriminelle kaufte das Haus. Er hatte ja nun genug Schmerzensgeld erhalten.

Nun wohnt der Verbrecher im Haus und der ehemalige Besitzer ist obdachlos!

Ein unvorstellbares Urteil gegen den Hausbesitzer und für den Verbrecher

Ein unvorstellbares Urteil gegen den Hausbesitzer und für den Verbrecher