Bericht über skandalöses Vorgehen der Wirtschaftskammer im Kurier

Die renommierte österreichische Tageszeitung Kurier bringt einen ganzseitigen Bericht über die Vorgangsweise der WKO gegen Schlossermeister Michael Bübl, Zwangsmitglied der Wirtschaftskammer seit 1990. Im Artikel wird zusätzlich erwähnt, dass die WKO jährliche Einnahmen von 194 Millionen Euro zu verzeichnen hat.

Enorme Einnahmen auch durch Arbeitnehmer

Die Umlage besteht aus KU1, die sich an der Wirtschaftsleistung des Unternehmen bemisst und der KU2. Diese Umlage ist abhängig von der Lohnsumme der beschäftigen Angestellten. Auf diese Weise zahlen die Angestellten und Arbeiter in die Kassa der WKO – etwas prekär! Trotz dieser enormen Einnahmen lies die WKO das eigene Mitglied wegen 124 Euro Rückstand pfänden und trotz ruhendem Gewerbe.

Unglaublich guter Artikel
Verfasst und perfekt recherchiert wurde der Artikel von Dr. Anita Staudacher. Die Kärntnerin wurde mit dem „European Journalism Award“ ausgezeichnet und ist seit 2013 Senatsmitglied des Österreichischen Presserates.

Hier geht es zum online Bericht im Kurier

Vielen Dank an Dr. Staudacher und an den Kurier!

Wirtschaftskammer Kurier

Toller Bericht über die Pfändung des Schlossermeisters Michael Bübl von der eigenen Wirtschaftskammer

Arbeitsplatzkiller Wirtschaftskammer Österreich

Nachdem ich das Gerichtsschreiben auf Facebook veröffentlicht habe, sind einige Stellungnahmen und Briefe bei mir eingtroffen. Ein Schreiben bringt die ganze Sache auf den Punkt und beschreibt bestens die „unwirtliche“ Situation für Unternehmer, aber auch für unselbsttändig Erwerbstätigen in Österreich. Besonders prekär ist die Zwangsmitgliedschaft in der WKO für Angstellte und Arbeiter. Denn, was viele nicht wissen, die Höhe der Kammerumlage richtet sich nach dem Dienstgeberanteil für die Angestellten eines Unternehmens, zum Teil zumindest.

Arbeitnehmer schuften für die Wirtschaftskammer

Im Klartext bedeutet dies, je mehr ein Angestellter leistet und verdient, desto mehr muss der Chef Kammerumlage zahlen. Die Wirtschaftskammer bezieht eine Geldleistung aus der Arbeitsleistung der Arbeiter und Angestellten – Das kann ja wohl nicht korrekt sein!

Das Tüpferl i ist jedoch, dass in der österreichischen Wirtschaftskammer Beamte, Beamte, und Beamte frisch gebrühten Kaffee schlürfen.

Hier der Kommentar aus dem Facebook:
Fast 450.000 sind im EU-Land Österreich ohne Job. Aber wundert es einem, dass die Anzahl der Arbeitslosen in der Alpenrepublik ständig ansteigt, wenn man hinter die Kulissen der Arbeitgeber blickt. Es erklärt das Aus bei der Arbeitsplatzbildung im Betrieb. UnternehmerInnen in Österreich sind nicht selten ein „Ein Personen Unternehmen.“ Auch EPU genannt. 300.000 EPU´s an der Zahl sind es noch zur Zeit. Der Grund hierfür liegt nicht selten an dem Mangel an helfenden Händen, welche bei einem (Jung)-Unternehmer ausbleiben. Fehlende MitarbeiterInnen bremst die Wirtschaft und das Wachsen eines „jungen“ Unternehmens. Doch warum ist das so. Der zwingende Grund zu diesem Schritt liegt im Umgang mit den Unternehmen in Österreich. Zwangsabgaben und Herrschaftsgehabe lässt keinen anderen Weg offen als den Rückzug in die Defensive. Jüngstes Beispiel zeigt das Verhaltensmuster und Leitbild der Wirtschaftskammer, die sich als Oberhaupt für die ansässigen Unternehmen in Österreich versteht und in der größtenteils österreichische Beamte einen sicheren Fixjob genießen dürfen, mit deren Umgang seiner „Zwangs-Mitglieder.“ Österreichische Unternehmen sind gezwungen eine Zwangsmitgliedschaft mit der Wirtschaftskammer zu führen. Die Höhe der Abgabe richtet sich hierbei auch nach der Anzahl der beschäftigten Dienstnehmer mit deren Engagement im Unternehmen. Auch Lehrlinge und geringfühig Beschäftige sind davon betroffen. Jeder modern denkender Mensch weiss um die Folgen einer „Zwangs-Ehe.“ Die Schönrederei ist ein beliebtes Werkzeug um hinter dem Begriff Zwang jemanden in Ketten zu legen und dies ist im Zeitalter des 21. Jahrhundert inmitten der EU in Österreich gesetzlich erlaubt.

Michael Bübl als Betroffener der „Zwangsehe“
Einer der eigenständigen Betroffenen unter der Zwangsherrschaft stehenden Menschen ist Herr Michael BÜBL. Der dreifache Handwerksmeister ( Schlosser- Schmiede- und Mechanikermeister), Fachbuchautor (Bestseller: Geheimwissen Schlüsseldienst) und Lehrlingsausbildner ist seit rund einem viertel Jahrhundert bemüht Arbeitsplätze zu schaffen um auch Lehrlinge auszubilden. Doch die Wirtschaftskammer zeigten ihm vor kurzem wo er steht und was er ist. Aus heiterem Himmel bekam er an einem Freitag ein „Fahrnisexekutionschreiben“ vom Gericht. Hierbei wurde er aufgefordert umgehend eine „Zwangsabgabe“ in Höhe von 124 Euro zu überweisen. Herr Michael Bübl, bezahlt immer seine Rechnungen pünktlich und noch nie in seiner gesamten (Berufs)-Laufbahn hat er jemals so ein unschönes Schreiben in seine Hände nehmen müssen. Und das von der Wirtschaftskammer. Das erklärt so vieles und Leidtragende bleiben eben auch verzweifelte Job- und Lehrplatzsuchende denen mit Methoden wie diesen Schranken gesetzt werden.

Geld gehört den Mitarbeitern, nicht der Wirtschaftskammer

Darüber hinaus wirft es die gewichtige Frage auf, ob die erbrachten betrieblichen Leistungen mit seinen MitarbeiterInnen nicht besser auf deren eigenen Konto aufgehoben wäre, als auf Umwegen einen Pflichtgeldbetrag an die Wirtschaftskammer entrichten zu müssen. Sprich: Arbeitnehmer finanzieren die Wirtschaftskammer. Herr Michael Bübl bedauert dies sehr und er würde gerne wieder Licht am Horizont auf dem österreichischen Arbeitsmarkt für alle EU-Bürger sehen. Ein Wunschdenken? Einziger Ausweg bleibt wohl ein Firmensitz und Job in den benachbarten EU-Ländern. Eine traurige aber ehrliche Tatsache, in dem ein Heer an Arbeitssuchenden und nie entstandenen Arbeitsplätzen im EU-Land Österreich übrig bleibt.


Quelle: Facebook

Hier geht zum ersten Artikel Schock! Wirschaftskammer exekutiert eigenes Mitglied