Richterin stellt fest: „Sie sind ja kein Dummer. Sie sind ja ins Gymnasium gegangen“

In Wien gab es vor einigen Tagen einen Strafprozess gegen einen jungen Mann, einen Dealer, einen Kleinstdealer. Dies ist jedoch nur Nebensache in diesem Artikel hier. Zwei bedeutende Aussagen wurden bei der Befragung des Angeklagten getätigt. Eine von leichter Bedeutung und eine von schwerer. Der Mann versuchte natürlich seine Tat abzuschwächen und sich herrauszureden. Diesen Versuch schmetterte die Richterin mit, „Seien Sie nicht so präpotent“ nieder. Etwas fraglich, warum Präpotenz eine Auswirkung aufs Urteil hat.

Die zweite Aussage der Richterin ist sowas von interessant, dass es gar nicht mehr interessanter geht.
„Geh bitte, Sie sind ja kein Dummer. Sie sind ja ins Gymnasium gegangen“!
Bumm! Das hat gesessen!

Ich freue mich über solche Sprüche ausgesprochen von der Elite und Obrigkeit des Staates! Die Richterin bestätigt damit meine Theorie „Nur Hirnis machen eine Lehre“

Also auf den Punkt gebracht:
Wer nicht dumm ist, geht ins Gymnasium
Wer dumm ist, geht nicht ins Gymansium (und macht eine Lehre)

Beweisen lässt sich diese Aussage sofort. Die Richterin ist bestimmt keine Dumme und ging daher ins Gymnasium und später auf die Universität. Mittlerweile ist sie seit 30 (!) Jahren im Amt mit einem Gehalt von dem ein dummer Lehrling (Facharbeiter) nur träumen kann. Von der Pension mal abgesehen. Diese Frau bekommt im Monat soviel Rente, wie ein Facharbeiter im Jahr.

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Eine starke Aussage einer Richterin!  Aber wo sie Recht hat, hat sie recht!

Eine starke Aussage einer Richterin!
Aber wo sie recht hat, hat sie recht!

Mangelhafter Einbruchschutz schafft verschiedene Opfer

Vor dem Gericht in Mönchengladbach (NRW) wurde dieser Tage ein Jahre zurückliegendes Verbrechen verhandelt. Ein 33 jähriger Mann wurde wegen Einbruchs und Raub mit Körperverletzung zu sieben Jahre Haft verurteilt – ohne echte Beweise.
Im Dezember 2010 drangen mehrere Täter in ein dunkles, vermeintlich leer stehendes Einfamilienhaus ein. Auf der Suche nach Beute drangen die Kriminellen ins Schlafzimmer des Hauses ein und stiessen überraschend auf die Bewohnerin, eine 68 jährige Ärztin. Die Dame wurde von den Tätern brutal niedergeschlagen und schwerst verletzt. Danach flüchteten sie mit dem Fahrzeug der Besitzerin, welches einige Wochen später aufgefunden wurde. In diesem Fahrzeug fand sich DNA des Angeklagten. Dieser beteuerte seine Unschuld und konnte ein Alibi vorweisen. Der Richter folgte trotz der hauchdünnen Sachlage mit den DNA Spuren dem Staatsanwalt und verdonnerte den Mann zu sieben Jahren Kerker. Als Begründung gab er ab, der Angeklagte sei bereits im Ausland wegen Betrugs aufgefallen.

Leidiges DNA Problem

Eine flüchtige DNA Spur auf einem gestohlenen Fahrzeug genügte dem Gericht, einen Mann für viele Jahre in den Knast zu sperren. Jeder Bösewicht weiss jedoch, dass man auf diese Weise einen unliebsamen Menschen auf einfachste Weise aus dem Weg räumen kann. Ein Haar oder ein achtlos weggeworfenes Taschentuch genügt bereits als Beweis. Gut platziert an einem Tatort und die Sache ist gelaufen.

Einbruchschutz ist auch für (falsche) Täter wichtig

Um auf den Kern dieser Geschichte zurückzukommen, sei wieder einmal auf die Wichtigkeit eines massiven Einbruchschutzes hingewiesen. Wäre dieses Haus von einem echten Spezialisten gegen Einbruch gesichert gewesen, wäre dieses ganze Verfahren niemals zustande gekommen. Die Dame wäre niemals Opfer dieses brutalen Überfalls geworden und der 33 jährige Mann wäre nicht zu einer langen Haftstrafe verurteilt worden. Möglicherweise ist der Verurteilte sogar unschuldig, und der echte Brutaleinbrecher befindet sich auf freien Fuss.

Einbruchschutz verhindert Opfer!