Einbrecher erschossen – Die Spirale der Gewalt

In der französischen Schweiz hat ein Mann Geräusche in seinem Haus gehört und zu seiner Waffe gegriffen. Er vermutete einen Einbrecher. Und tatsächlich, auf der Terasse wurde er fündig. Ein Einbrecher stand vor ihm und hob die Hand, nach seinen Angaben. Der Hausbesitzer fakelte nicht lange und schoss auf den Mann. Dieser konnte noch einige Meter flüchten, brach jedoch dann zusammen und starb an den Folgen der Schussverletzung. Pistole fand man keine bei ihm, lediglich einen Pfefferspray. Streng genommen wurde der junge Mann (25) erschossen, bevor er noch zum Einbrecher wurde.
Der Schütze wurde festgenommen und die Justiz wird die Sache verfolgen, denn eines steht bereits jetzt schon fest: Das war keine Notwehr! Es muss einiges geklärt werden: war der Mann überhaupt ein Krimineller? Vielleicht wollte er nur Pipi machen, oder wurde selbst verfolgt, oder war krank, oder, oder, oder,…. Schiessen ist der falsche Weg, dafür gibt es Gerichte!

Richtungsweisend
Wie sich jetzt jedermann vorstellen kann, lesen diese Meldungen auch Einbrecher und andere Kriminelle. Und was macht ein Einbrecher, wenn er dies liest? Er hört garantiert nicht mit dem Einbrechen auf, sondern rüstet auf. Er besorgt selbst eine Pistole und setzt diese auch ein. Er wird, bevor er erschossen wird, selbst schiessen. Obwohl dies verboten ist!

Kein guter Dienst
Dieser Hausbesitzer hat mit seiner Selbstjustiz hunderte und tausende andere Eigenheimbesitzer in grosse Gefahr gebracht. Die Spirale der Gewalt dreht sich durch solche übertrieben barbarische Taten schneller und schneller und immer brutaler. Es ist falsch zu glauben, dass man mit Tötungen und Schiesserein die Einbruchskriminalität bekämpfen kann. Im Gegenteil, aus Einbrechern werden dadurch Mörder.
Und bedenken Sie: Das Opfer sind Sie!

Einbrecher im Haus? Verstecken und Polizei rufen, das ist die richtige Vorgangsweise!

Heutzutage wird sofort geschossen, das ist nicht gut

Heutzutage wird sofort geschossen, das ist nicht gut

Getötet aus Verdacht der Zechprellerei (3,90 Euro)

In Wien hat sich gestern ein trauriger Fall ereignet, der in vielen Foren heiss diskutiert wird. Ein 62 Jähriger Mann wird von ein Kellnerin beschuldigt ein Glas Bier im Wert von 3,90 Euro konsumiert zu haben und ohne zu bezahlen das Lokal verlassen zu haben. Die Meinung der Kellnerin: Klassische Zechprellerei.
Sie nahm augenblicklich die Verfolgung des 62 jährigen Mannes auf, und mit ihr drei Männer, wesentlich jünger und bei weitem kräftiger. Das Quardet holte den Mann alsbald ein und umzingelte ihn. Der Mann fühlte sich von den drei starken Männern offensichtlich in die Enge getrieben und zog eine Schlagwaffe untermauert mit der Drohnung diese zu benutzen. Daraufhin stürzte sich einer der jungen starken Männer auf den „Opa“ entwaffnete ihn und zwang ihn zu Boden. Dort fixierten die drei den alten Mann und warten auf die Polizei. Die Fixierung war devinitiv zu stark, denn als die Exelutive eintraf, war der Mann blau wie ein Veilchen und mausetot.

Die Anzeige wegen fahrlässiger Tötung wurde erstattet und wird möglicherweise auf Totschlag erweitert. Die ganze Geschichte hat absolut nichts mit „Zivil Courage“ oder „Notwehr“ und „Rechtschaffenheit“ zu tun.

War es tatsächlich ein Zechpreller?
Niemand weiss die Gründe, warum der alte Mann das Lokal ohne zu bezahlen verlassen hat?

  • Hat er wirklich nicht bezahlt? Wir wissen nur was die Kellnerin behauptet
  • Vielleicht hat er Alzheimer?
  • Vielleicht ist der dement?
  • Vielleicht hat ein anderer Gast für ihn bezahlt?
  • Vieleicht hat er nur einfach vergessen zu bezahlen?
  • Vielleicht wurde er gezwungen das Lokal sofort zu verlassen?
  • Vielleicht trat ein absoluter familiärer Notfall ein und er musste sofort gehen
  • Vielleicht lügt die Kellnerin?
  • Das ist alles möglich (und noch mehr) und kann nur ein ordentliches Gericht klären.

    Niemals vergessen!
    Wir dürfen nicht vergessen:
    Bis zum Urteil gilt die Unschuldsvermutung! Also war der Mann unschuldig! Aus dieser Tatsache lässt sich ableiten, dass die 4 Verfolger einen Unschuligen vermutlich getötet haben

    Eindeutig falsch ist es, diesen Mann zu verfolgen, zu bedrohen und dann mit einer Fixierung zu Tode kommen lassen.
    Diese „Wirtshausrambos“ und „Recht-selbst-in-die-Hand-nehmer“ haben in einem Rchtsstaat nichts verloren.

    Niemand hat das Recht einen anderen zu töten, wegen eines (unbezahlten) Bieres!

    Getötet zu werden, wegen eines unbezahlten Bieres (und das ist nicht bewiesen) ist falsch

    Getötet zu werden, wegen eines unbezahlten Bieres (und das ist nicht bewiesen) ist falsch

    Einbrecher angeschossen – Notwehr mit Schutzweste

    In der idyllischen Steiermark hörten ein Wirt und sein Sohn des Nachts Geräusche in seinem Gasthaus. Augenblicklich griffen die beiden Männer zu Gewehren und legten schusssichere Westen an. Dann begaben sie sich in den Raum, aus welchem die ominösen Geräusche kamen. Dort standen sie drei Männern gegenüber, die sie sofort als Einbrecher einstuften. Ohne zu wissen, ob es auch der Wahrheit entspricht. Dies festzustellen obliegt im Normallfall ausschliesslich dem Gericht. Es könnte sich ja beispielsweise auch um keine Einbrecher handeln, sondern um Personen, welche rechtmässig sich in den Räumen befinden. (eingeschlossene Gäste; psychisch Kranke; Polizisten welche ermitteln; in Not geratene, die ein Telefon suchen; selbst Verbrechensopfer, die Hilfe suchen; Freunde, die einen Streich spielen….). Es kam zu einem Handgemenge worauf der Sohn des Wirtes einen vermeintlichen Einbrecher die Beine zerschoss. Aus Notwehr. Also, das ist eine seltsame Auslegung des Notwehrparagrafen. Zwei schwer bewaffnete Männer mit Schusswesten stehen drei unbewaffneten gegenüber und machen von der Waffe ohne zu zögern Gebrauch. Hört sich an, als hätten die Schützen auf eine Gelegenheit gewartet.

    Bevor Sie, lieber Leser, der Meinung sind völlig richtig, ein Einbrecher darf erschossenen werden, dann liegen Sie falsch. Abgesehen davon, kann niemand sagen, wie es in diesem speziellen Fall tatsächlich war. Fest steht: Zwei bewaffnete Männer haben einen unbewaffneten zum Krüppel geschossen. Den Rest muss das Gericht klären.

    Einbrecher angeschossen

    Nach klassischer Notwehr hört sich dies nicht an.
    Mit Schutzwesten und Gewehr