Geschossen – Schlüsseldienst ist ein gefährlicher Beruf

Als Schlüsseldienst-Mann zu arbeiten ist nicht nur gefährlich, nein es ist lebensgefährlich! So geschehen in Korneuburg, einer Kleinstadt im Speckgürtel von Wien, bei einer routinemässigen Räumung. Ein Mieter bezahlte seine Miete nicht und wird deshalb aus der Wohnung geschmissen. Ganz normaler Vorgang. Was nicht normal ist, und dennoch ab und zu vorkommt, ist, dass der Mieter das nicht ohne Gewaltausbruch geschehen lässt. Die meistern Delinquenten schimpfen, schlagen oder halten sich am Türrahmen fest um ein Rausschmeissen auf die harte Strasse zu verhindern.

Mann schoss sofort
Dieser Mann in Korneuburg jedoch zog seine Waffe und feuerte! Ob er in die Luft geschossen hat oder auf einen Menschen gezielt hat, das ist noch im Unklaren. Fest steht, dass der Schlüsseldienst in der ersten Reihe stand und daher auch in allergrösster Lebensgefahr war. Eine Schussverletzung ist kein Spass und endet oft tödlich. So kommt es immer wieder zu extremen Gefahrensituationen für die Handwerker. In den letzten Jahren sind einige Schlosser während der Arbeit zum Handkuss gekommen und wurden schwer verletzt oder gar getötet. Ich selbst war ebenfalls einige Male in grosser Gefahr und überlebte nur durch Glück oder Schicksalsfügung. Dies habe ich auch in meinen Büchern erzählt.

Ein angeforderter Schlüsseldienst entging nur knapp einem Schussattentat

Ein angeforderter Schlüsseldienst entging nur knapp einem Schussattentat

Tür auf und Schuss

Immer wieder kommt es bei normalen Schlüsseldiensteinsätzen zu extrem gefährlichen Situationen. So auch vor einigen Tagen in Duisburg. Die Polizei hatte einen Routineauftrag für eine Türöffnung. Als nach mehrmaligen Klopfen und Läuten niemand öffnete forderten die Beamten die Unterstützung eines Schlüsseldienstes an. Nichts deutete auf die Anwesenheit des Wohnungsinhabers hin. Wenige Sekunden nachdem der Handwerker seine Arbeit begonnen hatte wurde die Tür von innen aufgerissen und ein Mann eröffnete sofort und ohne Warnung das Feuer. Alle Anwesenden hatten enormes Glück denn der Schütze schoss daneben. Dennoch wurde der Schlosser am Finger und ein Polizist erheblich verletzt.

Mit Schüssen rechnet niemand

Niemand hatte mit Schüssen gerechnet und keiner konnte sich dagegen schützen. Es wäre aus vielerlei Gründen unmöglich schusssichere Westen zu tragen oder für jeden Routineauftrag ein Spezialeinsatzkommando zu beordern. Natürlich sind Schüsse in unseren Breiten eher selten, darüber kann man sehr froh sein, aber andere gewalttätige Übergriffe auf Schlüsseldienste kommen relativ häufig vor. Tritte, Faustschläge oder Messerattacken liegen bereits fast an der Tagesordnung. Damit muss jeder Schlosser wohl und übel leben und hoffen nicht ernsthaft verletzt oder gar getötet zu werden.

Einbrecher angeschossen – Notwehr mit Schutzweste

In der idyllischen Steiermark hörten ein Wirt und sein Sohn des Nachts Geräusche in seinem Gasthaus. Augenblicklich griffen die beiden Männer zu Gewehren und legten schusssichere Westen an. Dann begaben sie sich in den Raum, aus welchem die ominösen Geräusche kamen. Dort standen sie drei Männern gegenüber, die sie sofort als Einbrecher einstuften. Ohne zu wissen, ob es auch der Wahrheit entspricht. Dies festzustellen obliegt im Normallfall ausschliesslich dem Gericht. Es könnte sich ja beispielsweise auch um keine Einbrecher handeln, sondern um Personen, welche rechtmässig sich in den Räumen befinden. (eingeschlossene Gäste; psychisch Kranke; Polizisten welche ermitteln; in Not geratene, die ein Telefon suchen; selbst Verbrechensopfer, die Hilfe suchen; Freunde, die einen Streich spielen….). Es kam zu einem Handgemenge worauf der Sohn des Wirtes einen vermeintlichen Einbrecher die Beine zerschoss. Aus Notwehr. Also, das ist eine seltsame Auslegung des Notwehrparagrafen. Zwei schwer bewaffnete Männer mit Schusswesten stehen drei unbewaffneten gegenüber und machen von der Waffe ohne zu zögern Gebrauch. Hört sich an, als hätten die Schützen auf eine Gelegenheit gewartet.

Bevor Sie, lieber Leser, der Meinung sind völlig richtig, ein Einbrecher darf erschossenen werden, dann liegen Sie falsch. Abgesehen davon, kann niemand sagen, wie es in diesem speziellen Fall tatsächlich war. Fest steht: Zwei bewaffnete Männer haben einen unbewaffneten zum Krüppel geschossen. Den Rest muss das Gericht klären.

Einbrecher angeschossen

Nach klassischer Notwehr hört sich dies nicht an.
Mit Schutzwesten und Gewehr