Manchmal sind Wohnungstüren so massiv gesichert, dass sie auch der beste Schlosser nicht ohne Totalzerstörung öffnen könnte. Es bleibt nur der Weg durchs Fenster. Ist ja im Normalfall kein grosses Problem. Das Dumme ist nur, wenn die Wohnung im vierten Stock liegt. Also, was soll`s: Rauf auf Dach und abseilen! Ja auch das muss ein guter Schlüsseldienst draufhaben. Da wird der Schlüsselmann schnell zum Fassadenkletterer. Eine Bergsteiger Ausbildung kommt dem Schlossermeister vom Notdienst bei solchen Einsätzen entgegen.
Körperliche Unversehrtheit
Hund biss Einbrecher
Selbst wenn beim Lesen eines solchen Artikels bei einigen Hausbesitzern tiefe Freude aufkommt, sollte niemand vergessen, dass auch Einbrecher Menschen sind. Damit steht ihnen das Menschenrecht absolute Unversehrtheit zu! Niemand weiss den Grund und das Motiv des mutmasslichen Einbrechers. Dies festzustellen ist Aufgabe des Gerichts. Der Mensch könnte aus gutem Grund „eingebrochen“ sein. Vielleicht war er auf der Flucht vor Verbrechern, und suchte Schutz in einem Haus, jetzt nur als Beispiel genannt. Niemand hat das Recht einen andern zu verletzen, auch kein Hauseigentümer!
Wie es in diesem speziellen Fall dazu gekommen ist entzieht sich der Kenntnis des Autors. Es wird jedoch garantiert eine Untersuchung geben.
Lieber Leser, hüten Sie sich einen Einbrecher selbst zu judizieren und einen Hund auf ihn zu hetzen! Es könnte von einem Staatsanwalt als ein versuchtes Tötungsdelikt angesehen werden.
Exekution des Schlossermeister: Nun auch in Salzburg
Salzburg24 berichtet ebenfalls über die extreme Vorgangsweise der Wirtschaftskammer Österreichs gegen Michael Bübl. Ein langjähriges Mitglied aus heiterem Himmel zu pfänden ist auch Thema in Salzburg.
Vielen Dank an das tolle Team von salzburg24.at!
Hier der Link zum Online Artikel: Wirtschaftskammer pfändet wegen 124 Euro
Haft bleibt ihm erspart
Haft bleibt ihm erspart
So treffend formuliert die NÖN, die führende Wochenzeitung Niederösterreichs, die gerichtlichen Schritte gegen Schlossermeister Michael Bübl.
Danke an Frau Veronika Löwenstein von der NÖN für diesen einzigartigen Bericht
Post aus Washington: Amerikanische Steuern!
Die Bücher des Herausgebers werden seit einiger Zeit auch in elektronischer Form, besser bekannt als eBooks verkauft. Das bietet einige Vorteile für den Verleger und auch für den Kunden. Für den Verlag entstehen keine Lager und Druckkosten. Diese Einsparungen werden direkt an den Kunden weiter gegeben. Das sind sogleich die grossen Vorteile für den Leser. Die eBooks sind billiger. Noch ein Argument spricht für die eBooks. Man kann die Bücher praktisch sofort lesen. Keine Wartezeit und keine Versandkosten, weltweit, das sind die Vorteile.
Medaille hat zwei Seiten
Da bekanntlich alles zwei Seiten hat, gibt es auch bei den elektronischen Büchern eine düstere Kehrseite. Diese betrifft in erster Linie den Verleger, auf Umwegen aber dann wiederum den Konsumenten. Gemeint ist das leidige Thema Steuern. Bis zum heutigen Tage waren die Bücher mit Luxemburgerischer Umsatzsteuer belastet und der Verleger musste die landesübliche Einkommensteuer bezahlen, in diesem Fall die Österreichische. Das sind bereits zwei Steuern, auf ein Buch. Nun wurde der Herausgeber von Amazon informiert, dass die US Steuerbehörde ebenfalls die Hand aufhält. Wie gross die amerikanische Hand ist, das weiss der Autor noch nicht. Das sind bereits drei Steuern auf ein Buch. Wahrscheinlich wird insgesamt mehr Steuern bezahlt, als dem Autor im Brieftascherl bleibt. Zusammen also mehr als 50 Prozent.
Steuerlast zu hoch ist Pech für den Leser
Jetzt wird sich der Leser fragen, „schön und gut, aber was geht mich das an?“ Nicht viel, das mag stimmen, im Endeffekt doch einiges. Bücher sind prinzipiell ein schwer verkaufbares Produkt und haben die oberste Preismarke bereits erklommen. Seit fast 20 Jahren ist der Buchpreis defakto gleich geblieben. Bücher können nicht mehr teurer gemacht werden, dann kauft sie kein Mensch mehr. Die steigenden Begleitkosten wurden mit höheren Stückzahlen und anderen Einsparungen kompensiert. Auch das ist nun zu Ende. Das Pech der Leser sieht nun wie folgt aus. Es wird einfach niemand mehr Bücher, (lesbare und hochwertige) Bücher schreiben. Die Steuerlast und Abgabenlast auf den Autor ist einfach zu erdrückend.
Warum sollte jemand die Mühe auf sich nehmen und ein Buch schreiben?
Bericht über skandalöses Vorgehen der Wirtschaftskammer im Kurier
Die renommierte österreichische Tageszeitung Kurier bringt einen ganzseitigen Bericht über die Vorgangsweise der WKO gegen Schlossermeister Michael Bübl, Zwangsmitglied der Wirtschaftskammer seit 1990. Im Artikel wird zusätzlich erwähnt, dass die WKO jährliche Einnahmen von 194 Millionen Euro zu verzeichnen hat.
Enorme Einnahmen auch durch Arbeitnehmer
Die Umlage besteht aus KU1, die sich an der Wirtschaftsleistung des Unternehmen bemisst und der KU2. Diese Umlage ist abhängig von der Lohnsumme der beschäftigen Angestellten. Auf diese Weise zahlen die Angestellten und Arbeiter in die Kassa der WKO – etwas prekär! Trotz dieser enormen Einnahmen lies die WKO das eigene Mitglied wegen 124 Euro Rückstand pfänden und trotz ruhendem Gewerbe.
Unglaublich guter Artikel
Verfasst und perfekt recherchiert wurde der Artikel von Dr. Anita Staudacher. Die Kärntnerin wurde mit dem „European Journalism Award“ ausgezeichnet und ist seit 2013 Senatsmitglied des Österreichischen Presserates.
Hier geht es zum online Bericht im Kurier
Vielen Dank an Dr. Staudacher und an den Kurier!
Der Schlossermeister ist beliebter denn je
Pünktlich zum Valentinstag postete der Herausgeber der Schlosserzeitung einen kleinen Gruss für seine Freunde auf Facebook. Ein schönes Bild mit Ryan Derkater wurde erstellt und auf dessen Startseite geladen. Binnen weniger Stunden waren dutzdende „Likes“ und unzählige Kommentare unter dem Valentinsgruss. All diese Antworten kamen vom Herzen und bewiesen das sowieso schon allgemein bekannte: Der Schlossermeister (ich) ist beliebter als jemals zuvor, natürlich auch wegen seiner tier- und umweltfreundlichen Gesinnung.
Fazit: Der modern denkende Bewohner der Erde liebt Menschen mit Sinn für die Tierwelt. Ausbeutung, Zerstörung und Raubbau an Natur ist endgültig vorbei und wir Menschen sollten alles daran setzen die Grausamkeiten gegen unsere vierbeinigen Freunde zu stoppen!
Tageszeitung Heute bringt Bericht über Schlosserpfändung
Vielen Dank an das tolle Team der „Heute“!
Die auflagenstarke Zeitung „Heute“ veröffentlicht einen guten Artikel über die Pfändung des Herausgebers der Schlosserzeitung. Mögen sich auch andere Betroffene wehren und gegen die Enteignung seitens der Wirtschaftskammer ankämpfen. Eine Wirtschaftskammer voll mit BEAMTEN! Den Staatsdienern können Arbeitsplätze und die Menschen, welche Arbeitsplätze schaffen, ja völlig egal sein.
Kleiner Trailer über Traumjob Schlüsseldienst
Es gibt ab sofort einen kurzen Trailer für Traumjob Schlüsseldienst auf youtube. Der Autor stellt dieses witzige Buch in einem kurzem Film vor. Die ganze Idee und die Drehzeit hat exakt so lange gedauert wie das Video selbst. Spontan und ohne Proben macht es am meisten Spass. Ach was, langer Rede – kurzer Sinn: Selbst anschauen!
Arbeitsplatzkiller Wirtschaftskammer Österreich
Nachdem ich das Gerichtsschreiben auf Facebook veröffentlicht habe, sind einige Stellungnahmen und Briefe bei mir eingtroffen. Ein Schreiben bringt die ganze Sache auf den Punkt und beschreibt bestens die „unwirtliche“ Situation für Unternehmer, aber auch für unselbsttändig Erwerbstätigen in Österreich. Besonders prekär ist die Zwangsmitgliedschaft in der WKO für Angstellte und Arbeiter. Denn, was viele nicht wissen, die Höhe der Kammerumlage richtet sich nach dem Dienstgeberanteil für die Angestellten eines Unternehmens, zum Teil zumindest.
Arbeitnehmer schuften für die Wirtschaftskammer
Im Klartext bedeutet dies, je mehr ein Angestellter leistet und verdient, desto mehr muss der Chef Kammerumlage zahlen. Die Wirtschaftskammer bezieht eine Geldleistung aus der Arbeitsleistung der Arbeiter und Angestellten – Das kann ja wohl nicht korrekt sein!
Das Tüpferl i ist jedoch, dass in der österreichischen Wirtschaftskammer Beamte, Beamte, und Beamte frisch gebrühten Kaffee schlürfen.
Hier der Kommentar aus dem Facebook:
Fast 450.000 sind im EU-Land Österreich ohne Job. Aber wundert es einem, dass die Anzahl der Arbeitslosen in der Alpenrepublik ständig ansteigt, wenn man hinter die Kulissen der Arbeitgeber blickt. Es erklärt das Aus bei der Arbeitsplatzbildung im Betrieb. UnternehmerInnen in Österreich sind nicht selten ein „Ein Personen Unternehmen.“ Auch EPU genannt. 300.000 EPU´s an der Zahl sind es noch zur Zeit. Der Grund hierfür liegt nicht selten an dem Mangel an helfenden Händen, welche bei einem (Jung)-Unternehmer ausbleiben. Fehlende MitarbeiterInnen bremst die Wirtschaft und das Wachsen eines „jungen“ Unternehmens. Doch warum ist das so. Der zwingende Grund zu diesem Schritt liegt im Umgang mit den Unternehmen in Österreich. Zwangsabgaben und Herrschaftsgehabe lässt keinen anderen Weg offen als den Rückzug in die Defensive. Jüngstes Beispiel zeigt das Verhaltensmuster und Leitbild der Wirtschaftskammer, die sich als Oberhaupt für die ansässigen Unternehmen in Österreich versteht und in der größtenteils österreichische Beamte einen sicheren Fixjob genießen dürfen, mit deren Umgang seiner „Zwangs-Mitglieder.“ Österreichische Unternehmen sind gezwungen eine Zwangsmitgliedschaft mit der Wirtschaftskammer zu führen. Die Höhe der Abgabe richtet sich hierbei auch nach der Anzahl der beschäftigten Dienstnehmer mit deren Engagement im Unternehmen. Auch Lehrlinge und geringfühig Beschäftige sind davon betroffen. Jeder modern denkender Mensch weiss um die Folgen einer „Zwangs-Ehe.“ Die Schönrederei ist ein beliebtes Werkzeug um hinter dem Begriff Zwang jemanden in Ketten zu legen und dies ist im Zeitalter des 21. Jahrhundert inmitten der EU in Österreich gesetzlich erlaubt.
Michael Bübl als Betroffener der „Zwangsehe“
Einer der eigenständigen Betroffenen unter der Zwangsherrschaft stehenden Menschen ist Herr Michael BÜBL. Der dreifache Handwerksmeister ( Schlosser- Schmiede- und Mechanikermeister), Fachbuchautor (Bestseller: Geheimwissen Schlüsseldienst) und Lehrlingsausbildner ist seit rund einem viertel Jahrhundert bemüht Arbeitsplätze zu schaffen um auch Lehrlinge auszubilden. Doch die Wirtschaftskammer zeigten ihm vor kurzem wo er steht und was er ist. Aus heiterem Himmel bekam er an einem Freitag ein „Fahrnisexekutionschreiben“ vom Gericht. Hierbei wurde er aufgefordert umgehend eine „Zwangsabgabe“ in Höhe von 124 Euro zu überweisen. Herr Michael Bübl, bezahlt immer seine Rechnungen pünktlich und noch nie in seiner gesamten (Berufs)-Laufbahn hat er jemals so ein unschönes Schreiben in seine Hände nehmen müssen. Und das von der Wirtschaftskammer. Das erklärt so vieles und Leidtragende bleiben eben auch verzweifelte Job- und Lehrplatzsuchende denen mit Methoden wie diesen Schranken gesetzt werden.
Geld gehört den Mitarbeitern, nicht der Wirtschaftskammer
Darüber hinaus wirft es die gewichtige Frage auf, ob die erbrachten betrieblichen Leistungen mit seinen MitarbeiterInnen nicht besser auf deren eigenen Konto aufgehoben wäre, als auf Umwegen einen Pflichtgeldbetrag an die Wirtschaftskammer entrichten zu müssen. Sprich: Arbeitnehmer finanzieren die Wirtschaftskammer. Herr Michael Bübl bedauert dies sehr und er würde gerne wieder Licht am Horizont auf dem österreichischen Arbeitsmarkt für alle EU-Bürger sehen. Ein Wunschdenken? Einziger Ausweg bleibt wohl ein Firmensitz und Job in den benachbarten EU-Ländern. Eine traurige aber ehrliche Tatsache, in dem ein Heer an Arbeitssuchenden und nie entstandenen Arbeitsplätzen im EU-Land Österreich übrig bleibt.
Quelle: Facebook
Hier geht zum ersten Artikel Schock! Wirschaftskammer exekutiert eigenes Mitglied







