Salzburger Nachrichten berichtet in der Printausgabe über Michael Bübl

Nach der Online Berichterstattung gibt es den Artikel über die unmenschliche Vorgangsweise der Wirtschaftskammer gegen ein eigenes Mitglied auch in der gedruckten Ausgabe der Salzburger Nachrichten.

Im Wirtschaftsteil der interssantesten Zeitung Österreichs wird über die Exekution des Schlossermeisters fast halbseitig berichtet. Schwarz auf weiss mit Bild.
Jemanden mit dem Wort Haft einzuschüchtern und zu exekutieren, ist reine Diktatur!

Unternehmer sollten sich die Frage stellen:
Ist Österreich die richtige Standortwahl für ihr Unternehmen?

Salzburger Nachrichten

In Österreich gibt es ihn: Gewaltätigen Postkommunismus gegen die eigenen Mitglieder

Wirtschaftskammer schickte den Exekutor – Salzburger Nachrichten berichtet

Die Salzburger Nachrichten schreiben über die unangemessene gerichtliche Pfändung des Schlossermeisters Michael Bübl seitens der WKO den untenstehenden Artikel. Er erschien österreichweit in der Printversion und ist online ebenfalls abzurufen.

Der Herausgeber der Schlosserzeitung ist überzeugter denn je:
Eine Wirtschaftskammer, welche ihre (Zwangs)mitglieder wegen 120 das Gericht ins Haus hetzt hat ausgedient.

Vielen Dank an Karin Zauner von den Salzburger Nachrichten!

Hier bei Salzburger Nachrichten online lesen

Salzburger Nachrichten Bübl

Die Methoden der Wirtschaftskammer Österreichs (WKO) sind mehr als fragwürdig

Neu bei picklock24.com: Traumjob Schlüsseldienst

Der bei Lockpickern und Schlosserknackern beliebte Shop picklock24.com vertreibt seit wenigen Tagen den lustigen Tatsachenroman Traumjob Schlüsseldienst. Alle Interessierte der Schlüsseldienst-Szene können sich durch Lesen dieses Werkes ein Bild dieses abstrusen Berufs machen.
Humorvoll von der ersten bis zur letzten Seite begleiten Sie den Schlüsseldienstmonteur durch einen Arbeitstag.

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Lockpicking Verein sperrt zu

Die Ironie liegt bereit im Titel. Der Verein der Sportsfreunde der Sperrtechnik „Der Aufsperrverein“ sperrt zu. Es ist der einzige Verein für „Schlösser öffnen“ in Deutschland und wird aufgrund interner Unstimmigkeiten aufgelöst.

Nun stellt sich die Frage, ob der Autor so einen Verein gründen sollte? Als dreifacher Handwerksmeister und absoluter Profi in der Kunst Schlösser zu öffnen bzw. Schlossöffnungstechnik mit jahrzehntelanger Eigenständigkeit und Berufserfahrung wäre das ein Klax. Mit mehr als 100 000 (HUNDERTTAUSEND) geöffneter Schlösser hätte der Autor jedenfalls geignete Voraussetzungen für einen Neuanfang. Mal sehen, ob sich Verbündete finden.

S.S.D.e.V

Der einzige Verein für „Schlossknacken“ wird aufgelöst ist bald Geschichte

Stromkosten in Österreich

Elektrischer Strom ist teuer, das ist bekannt. Deswegen sparen die allermeisten Menschen auch beim Verbrauch. So auch der Autor dieses Artikels. Energiesparlampen, niemals ein Bad nehmen, kein Geschirrspüler, kein Standbybetrieb, alle Stromverbraucher ausstecken statt abschalten, und keinerlei „Stromfresser“ im Haushalt. Trotz dieses eisernen Sparkurses flatterte eine überaus saftige Rechnung ins Haus. 2300 Euro Nachzahlung!

Stromzähler ist ein Steinzeitrelikt

Wie dies zusammen kommt, das kann niemand erklären, ist auch jeden egal. Fest steht, der Stromzähler stammt aus dem Jahre 1972 und wurde noch niemals nachgeeicht oder überprüft.Wozu auch? Der Strombezieher kann sich sowieso nicht wehren. Das Gerät war schon beim Einzug in den Haushalt montiert, ob Kälte oder Hitze, das Gerät hängt im Freien (dast, nur ein dünnes Holztürl trennt das Gerät von der Witterung)

Stromanbieter setzt auf Wehrlosigkeit
Die EVN (der Stromanbieter) geht davon aus, dass man sich sowieso keinen Rechtsbeistand leisten kann, und daher keine andere Wahl hat als diesen Horrorbetrag zu begleichen. Verbraucherrechte, Konsumentenschutz oder Bürgerrechte sind in diesem Fall leere Worte und haben in Österreich keine Gültigkeit.

Zoins Sie Querulant
Uns sollte ein Stromkunde sich die sündhaft teure Mühe machen und ein Gerichtsverfahren einleiten, so steht mit fast an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit das Ergebnis bereits im Vorfeld fest:
„Der 42 Jahre alte Zähler ist in Ordnung und jetzt machens keine Fisimatenten und ZOINS!“

Die Welt ist gross
Möglich, die Abläufe in Österreich sind so. Die Institutionen wie EVN, WKO, SVA und so weiter ticken so, und niemand kann sich der Macht dieser Herrschaft entziehen, hier in Österreich. Aber GOTT SEI DANK wird niemand gezwungen seinen Wohnsitz nach Österreich zu verlegen oder sein Unternehmen hier zu betreiben. Moderne Kommunikation und grösstenteils zollfreie Grenzen ermöglichen vielen Menschen einen Ausweg.

Stromrechnung

2300 EuroHorrorpreis für einen Privathasuhalt ohne Luxus
Kein Geschirrspüler oder sonstiges – Nur Energiesparlampen

Stromzähler

Stromzähler von 1972
Dieser 42 Jahre akte Stromzähler hat Rechtsgültigkeit
Was dieses Relikt aus der Steinzeit anzeigt, das muss bezahlt werden

Ist das ein gefährlicher Schlüsseldienst Einsatz?

Manchmal sind Wohnungstüren so massiv gesichert, dass sie auch der beste Schlosser nicht ohne Totalzerstörung öffnen könnte. Es bleibt nur der Weg durchs Fenster. Ist ja im Normalfall kein grosses Problem. Das Dumme ist nur, wenn die Wohnung im vierten Stock liegt. Also, was soll`s: Rauf auf Dach und abseilen! Ja auch das muss ein guter Schlüsseldienst draufhaben. Da wird der Schlüsselmann schnell zum Fassadenkletterer. Eine Bergsteiger Ausbildung kommt dem Schlossermeister vom Notdienst bei solchen Einsätzen entgegen.

Fassadenkletterer in Wien

Manchmal muss ein Schlüsseldienst auch durchs Fenster einsteigen

Körperliche Unversehrtheit

Hund biss Einbrecher

Selbst wenn beim Lesen eines solchen Artikels bei einigen Hausbesitzern tiefe Freude aufkommt, sollte niemand vergessen, dass auch Einbrecher Menschen sind. Damit steht ihnen das Menschenrecht absolute Unversehrtheit zu! Niemand weiss den Grund und das Motiv des mutmasslichen Einbrechers. Dies festzustellen ist Aufgabe des Gerichts. Der Mensch könnte aus gutem Grund „eingebrochen“ sein. Vielleicht war er auf der Flucht vor Verbrechern, und suchte Schutz in einem Haus, jetzt nur als Beispiel genannt. Niemand hat das Recht einen andern zu verletzen, auch kein Hauseigentümer!
Wie es in diesem speziellen Fall dazu gekommen ist entzieht sich der Kenntnis des Autors. Es wird jedoch garantiert eine Untersuchung geben.
Lieber Leser, hüten Sie sich einen Einbrecher selbst zu judizieren und einen Hund auf ihn zu hetzen! Es könnte von einem Staatsanwalt als ein versuchtes Tötungsdelikt angesehen werden.

Polizeihund, Einbrecher

Ein (Polizei)hund darf den mutmasslichen Einbrecher nicht verletzen

Exekution des Schlossermeister: Nun auch in Salzburg

Salzburg24 berichtet ebenfalls über die extreme Vorgangsweise der Wirtschaftskammer Österreichs gegen Michael Bübl. Ein langjähriges Mitglied aus heiterem Himmel zu pfänden ist auch Thema in Salzburg.

Vielen Dank an das tolle Team von salzburg24.at!

Hier der Link zum Online Artikel: Wirtschaftskammer pfändet wegen 124 Euro

Salzburg24, Wirtschaftskammer

Extremes Vorgehen der WKO gegen eigenes Mitglied ist auch Thema in Salzburg

Haft bleibt ihm erspart

Haft bleibt ihm erspart

So treffend formuliert die NÖN, die führende Wochenzeitung Niederösterreichs, die gerichtlichen Schritte gegen Schlossermeister Michael Bübl.

Danke an Frau Veronika Löwenstein von der NÖN für diesen einzigartigen Bericht

NÖN, Michael Bübl

Ein grossartiger Bericht der NÖN über Causa Michael Bübl – Wirtschaftskammer

Post aus Washington: Amerikanische Steuern!

Die Bücher des Herausgebers werden seit einiger Zeit auch in elektronischer Form, besser bekannt als eBooks verkauft. Das bietet einige Vorteile für den Verleger und auch für den Kunden. Für den Verlag entstehen keine Lager und Druckkosten. Diese Einsparungen werden direkt an den Kunden weiter gegeben. Das sind sogleich die grossen Vorteile für den Leser. Die eBooks sind billiger. Noch ein Argument spricht für die eBooks. Man kann die Bücher praktisch sofort lesen. Keine Wartezeit und keine Versandkosten, weltweit, das sind die Vorteile.

Medaille hat zwei Seiten
Da bekanntlich alles zwei Seiten hat, gibt es auch bei den elektronischen Büchern eine düstere Kehrseite. Diese betrifft in erster Linie den Verleger, auf Umwegen aber dann wiederum den Konsumenten. Gemeint ist das leidige Thema Steuern. Bis zum heutigen Tage waren die Bücher mit Luxemburgerischer Umsatzsteuer belastet und der Verleger musste die landesübliche Einkommensteuer bezahlen, in diesem Fall die Österreichische. Das sind bereits zwei Steuern, auf ein Buch. Nun wurde der Herausgeber von Amazon informiert, dass die US Steuerbehörde ebenfalls die Hand aufhält. Wie gross die amerikanische Hand ist, das weiss der Autor noch nicht. Das sind bereits drei Steuern auf ein Buch. Wahrscheinlich wird insgesamt mehr Steuern bezahlt, als dem Autor im Brieftascherl bleibt. Zusammen also mehr als 50 Prozent.

Steuerlast zu hoch ist Pech für den Leser

Jetzt wird sich der Leser fragen, „schön und gut, aber was geht mich das an?“ Nicht viel, das mag stimmen, im Endeffekt doch einiges. Bücher sind prinzipiell ein schwer verkaufbares Produkt und haben die oberste Preismarke bereits erklommen. Seit fast 20 Jahren ist der Buchpreis defakto gleich geblieben. Bücher können nicht mehr teurer gemacht werden, dann kauft sie kein Mensch mehr. Die steigenden Begleitkosten wurden mit höheren Stückzahlen und anderen Einsparungen kompensiert. Auch das ist nun zu Ende. Das Pech der Leser sieht nun wie folgt aus. Es wird einfach niemand mehr Bücher, (lesbare und hochwertige) Bücher schreiben. Die Steuerlast und Abgabenlast auf den Autor ist einfach zu erdrückend.

Warum sollte jemand die Mühe auf sich nehmen und ein Buch schreiben?

eBooks

Gute Bücher werden austerben – Kein Autor und kein Schriftsteller verschenkt sein Wissen